Sehr geehrte Mitglieder und Mieter!
Der Jahreszeit entsprechend möchten wir erneut auf die Regelung für den Winterdienst hinweisen. Unsere Hausordnung sagt dazu folgendes:
»Die Schneeräumung des Hauseinganges und des Bürgersteigs und das Streuen bei Glatteis hat durch die Bewohner des Unterhauses zu erfolgen. Soweit es sich bei den im Unterhaus wohnenden Mitgliedern um alte oder kranke Personen handelt, sollten andere Hausbewohner diese Arbeiten übernehmen. Maßnahmen gegen Winterglätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr wirksam sein, soweit nicht durch behördliche Bestimmungen hierfür andere Zeiten festgelegt werden.«
Neben dieser offziellen Regelung möchten wir aber auch an das soziale Miteinander in unserem Häusern erinnern …
Ist es sinnvoll, menschenfreundlich und im Interesse guter Nachbarschaft, auf die Verpflichtung alleine der Erdgeschoßbewohner zur Schnee-und Eisbeseitigung zu pochen? – Wäre es nicht schöner, alten und vielleicht kranken Mitmenschen diese Belastung abzunehmen?
Die heute Gesunden und Starken könnten eines Tages selbst auf die Hilfe aus ihrer Nachbarschafts angewiesen sein. Denken Sie bitte einmal daran, wenn die ersten Flocken fallen oder der erste Eisregen niedergeht. Sicherlich eine nur kleine Mühe für Sie, aber eine große Hilfe für die Betroffenen.
Schaffen Sie bei Eis und Schnee ein »Gutes Klima« in der Hausgemeinschaft!